Ambulantes Operieren in der Kinderchirurgie am UKS

In unserer Kinderchirurgie am UKS führen wir chirurgische Eingriffe, bei denen ein Krankenhausaufenthalt nicht erforderlich ist, ambulant durch. Unsere jungen Patientinnen und Patienten können im Anschluss, nach einer kurzen Beobachtungszeit und Erholungsphase im Klinikum, wieder nach Hause gehen und sich in ihrer gewohnten Umgebung vollständig auskurieren.

Im Folgenden sind die ambulant durchgeführten Eingriffe aufgeführt. Wir sind in der Abteilung für Kinderchirurgie der Klinik für Allgemeine Chirurgie, Viszeral-, Gefäß- und Kinderchirurgie am UKS bemüht, durch die Weiterentwicklung von medizinischen Standards die Möglichkeiten des ambulanten Operierens stetig weiterzuentwickeln. Nicht jeder Eingriff kann jedoch ambulant durchgeführt werden. Welche hohen Kriterien an ambulante Eingriffe gestellt werden, erfahren Sie im Folgenden.

Ambulante Operationen der Abteilung für Kinderchirurgie in der Übersicht

  • Leistenbruch
  • Wasserbruch (Hydrozele)
  • Nabelbruch, supraumbilikale oder epigastrische Hernie
  • Phimose (Vorhautverengung)
  • Hodenhochstand
  • Schnellender Daumen
  • Funktionsuntersuchungen des Anus
  • Entfernung von Dauerkathetern (Broviac) nach Abschluss der Chemotherapie
  • Entfernung von vergrößerten Lymphknoten
  • Sinus pilonidalis
  • Und weitere

 

 

    Wann können Operationen ambulant durchgeführt werden?

    Ob und wann eine ambulante Operation bei Kindern infrage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Darunter etwa die Erkrankung selbst, aber auch das Alter und die Therapiemöglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen.

    Die Patientin oder der Patient

    • Die Patientin oder der Patient muss bis auf die zu behandelnde Erkrankung gesund sein. Er darf also keine Nebenerkrankungen mitbringen.
    • In der Abteilung für Kinderchirurgie werden Kinder behandelt. Im Gegensatz zum Erwachsenen können Narkosen bei Kindern erst ab einem Jahr ambulant durchgeführt werden. In diesem Alter ist das Risiko, dass es auch Stunden nach der Operation zu Komplikationen der Atmung kommt, nur noch sehr gering.

    Der Eingriff

    Um eine Patientin oder einen Patienten ambulant behandeln zu können, muss der Eingriff bestimmte Kriterien erfüllen:

    • Der Eingriff darf nicht zu einer starken Beeinträchtigung des Befindens führen.
    • Das Risiko einer Nachblutung oder Komplikation der Atmung ist minimal.
    • Es ist keine spezielle Nach-Operations-Pflege erforderlich.
    • Es besteht die Möglichkeit zur raschen Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme nach dem Eingriff.

    Das häusliche Umfeld der Patientin oder des Patienten

    Ferner werden besondere Anforderungen an das Umfeld gestellt:

    • Der Transport der Patientin oder des Patienten zur Klinik und nach der Operation nach Hause muss sichergestellt sein.
    • Die Lebens- und Wohnverhältnisse müssen eine dem Eingriff entsprechende Versorgung zu Hause ermöglichen.
    • Für die Zeit nach der Operation muss sichergestellt sein, dass sich die Patientin oder der Patient selbst versorgen kann oder er durch eine zweite Person versorgt wird.
    • Es muss ferner sichergestellt sein, dass bei möglichen Komplikationen umgehend eine medizinische Versorgung gewährleistet ist, wie durch die HausärztIn, die KinderärztIn, die Operateurin oder den Operateur.

    Ärztinnen, Ärzte und Klinik

    Auch die Ärztinnen und Ärzte sowie die Klinik, in der die ambulanten Eingriffe vorgenommen werden, müssen bestimmten Anforderungen entsprechen. Das bedeutet, die Operationsräume und auch der Aufwachraum müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die geforderten Überwachungsmöglichkeiten bieten. Der Eingriff muss von einer Fachärztin oder einem Facharzt durchgeführt werden. Das im Operationsbereich eingesetzte Personal wie auch das Pflegepersonal muss entsprechend ausgebildet sein. Die meisten Eingriffe werden in Narkose durchgeführt. Nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) ist eine stationäre Weiterbehandlungsmöglichkeit erforderlich.

    Die Krankenkasse

    Zuletzt muss der Eingriff von der Krankenkasse als ambulant durchführbar anerkannt und auch ambulant abzurechnen sein. Dies ist bisher nicht bei vielen Eingriffen der Fall. Bitte informieren Sie sich dazu vorab bei Ihrer Krankenversicherung.

    Kontakt, Infos & Ansprechpersonen

    Dr. med. Clemens-Magnus Meier

    Facharzt für Kinderchirurgie

    Notfälle

    Im Notfall erreichen Sie uns jederzeit unter der Rufnummer

    +49 6841 16-30000

    Sprechstunde Kinderchirurgie

    Die allgemeine Kinderchirurgische Sprechstunde findet dienstags und donnerstags von 13 bis 15:30 Uhr statt. Zusätzlich gibt es Spezialsprechstunden zu folgenden Schwerpunkten:

    • Angeborene Fehlbildungen
    • Onkologische Erkrankungen
    • Veränderungen des Brustkorbs (Thorax)
    • Verstopfung (Obstipation)
    • Hautveränderungen und plastische Chirurgie der Körperoberfläche
    • Verbrennungen und Narbenbehandlung

    Notfälle werden selbstverständlich jederzeit ohne Voranmeldung angenommen.

    Kinderchirurgische
    Sprechstunde &
    Spezialsprechstunden

    dienstags und donnerstags

    Terminvergabe
    Sarah Herbel
    +49 6841 16-22688

    Privat-Sprechstunde
    8 bis 12 Uhr
    Nur nach Vereinbarung
    Sarah Herbel
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