Schwerpunkte

Schwerpunkte des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene am UKS

Das Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene am Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) ist eine zentrale Einrichtung für die Diagnostik, infektionsmedizinische Therapie-Beratung und Erforschung von Infektionskrankheiten. Wir sind bestrebt, Patientinnen und Patienten sowie medizinische Fachkräfte mit aktuellen und präzisen Informationen zu versorgen, etwa zum rationalen Einsatz von Antibiotika und zur Resistenzbildung. Durch einen aktiven infektionsmedizinischen Konsildienst streben wir eine enge Verzahnung zwischen Diagnostik und Therapie an. Ein weiterer Aufgabenbereich des Instituts ist die Krankenhaushygiene, die sich der Infektionsprävention am UKS widmet. Auch in der öffentlichen Gesundheitsversorgung sind wir aktiv. Darüber hinaus bieten wir eine Reise- und Tropenmedizin-Sprechstunde an.

Unsere Hauptaufgaben umfassen die Identifizierung von Mikroorganismen, die Bestimmung von Antibiotikaresistenzen sowie die klinisch-mikrobiologische Beratung, um eine bestmögliche Therapie ableiten zu können, und die Prävention von Infektionskrankheiten. Durch die enge Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen des UKS können wir eine umfassende Betreuung der Patientinnen und Patienten gewährleisten.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der schnellen Erregeridentifikation und individualisierten Therapieempfehlungen. Unsere Mitarbeitenden sind hochqualifiziert und engagiert. Die Mikrobiologie am Universitätsklinikum des Saarlandes nutzt modernste Technologien und Verfahren, um die Ausbreitung von Infektionserregern zu verhindern und zu kontrollieren.

Befundauskunft Mikrobiologie

Allgemeine Befundauskunft
+49 6841 16 - 23912
Ärztliche klinisch-mikrobiologische Beratung
+49 6841 16 - 23922


Unsere Befundauskunft Mikrobiologie steht Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung

Montag bis Freitag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Notfälle außerhalb der Dienstzeiten

Die Rufbereitschaft des Instituts für Mikrobiologie und Molekulare Hygiene (IMMH) ist arbeitstäglich von 17 Uhr bis 8 Uhr und an Wochenenden sowie Feiertagen von 12 Uhr bis 8 Uhr über die Pforte der Inneren Medizin erreichbar:
+49 6841 16-15000

Probenbearbeitung am UKS

Wir bearbeiten ausschließlich Proben des Universitätsklinikums des Saarlandes (UKS) und von externen Einsenderinnen und Einsendern mit vertraglicher Vereinbarung. Andere Einsenderinnen und Einsender werden auf die Öffnungszeiten des Labors verwiesen.

Bearbeitet werden

  • Liquorproben bei Verdacht auf akute ambulant erworbene Meningitis oder Enzephalitis
  • EDTA-Blutproben bei begründetem Verdacht auf Malaria
  • Biopsien und Punktate bei Verdacht auf Gasbrand
  • Biopsien und Punktate bei Verdacht auf nekrotisierende Fasziitis oder Myositis
  • CT- oder MRT-gestützte sowie operativ entnommene Proben aus primär sterilen Körperhöhlen oder Organen bei begründetem Verdacht auf bakterielle oder mykologische Infektionen (zum Beispiel Hirnabszess)
  • Gelenkpunktate (bei Probeneingang bis 21 Uhr)
  • Herzchirurgische Materialien (bei Probeneingang bis 21 Uhr)
  • Augenpunktate oder -gewebe (bei Probeneingang bis 21 Uhr)

Alle internen Einsender des UKS sollten bitte die elektronische Auftragserfassung über SAP für das Einreichen von Proben nutzen. Dies stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen vollständig und korrekt erfasst werden. Externe Einsender werden um eine telefonische Kontaktaufnahme unter

+49 6841 16 - 23912

gebeten und finden hier den
Probeneinsendeschein

Wasserlabor

Das Wasserlabor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene am Universitätsklinikum des Saarlandes ist nach der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für Prüf- und Kalibrierlabore durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (D-PL-13220-01-00) akkreditiert. Diese Akkreditierung bestätigt die Kompetenz unseres Labors in der Durchführung präziser und zuverlässiger mikrobiologischer sowie einiger physikalisch-chemischer Analysen.

Unser Leistungsspektrum umfasst die Untersuchung folgender mikrobiologischer und physikalisch-chemischer Parameter gemäß den jeweils geltenden Normen

Parameter / Norm
Pseudomonas aeruginosa / DIN EN ISO 16266 (K 11) 2008-05
Escherichia coli und coliforme Bakterien / DIN EN ISO 9308-1 (K 12) 2017-09
Intestinale Enterokokken / DIN EN ISO 7899-2 (K 15) 2000-11
Legionellen spec./ ISO 11731 2017-05, UBA Empfehlung 18. Dezember 2018,
aktualisiert im BGesBl. 2023 66:224-227
Bestimmung der Koloniezahl bei 22°C und 36°C/ Trinkwasserverordnung § 43 Abs. 3
pH-Wert  / DIN EN ISO 10523 (C5) 2012-04


Probenahme und Untersuchung

Unser Labor ist auf die Probenahme und Untersuchung von Trinkwasserinstallationen sowie Schwimm- und Badebeckenwasser gemäß der DIN 19643:2023 spezialisiert.


Kontakt und weitere Informationen

Für weitere Informationen zu unserem Leistungsspektrum oder zur Beauftragung von Analysen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns über die auf unserer Webseite angegebenen Kontaktmöglichkeiten. Das Wasserlabor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene trägt durch präzise Analysen zur Sicherstellung der Wasserqualität bei und unterstützt damit den Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Meldepflichtige Erkrankungen

Bestimmte Erkrankungen unterliegen der Meldepflicht. Die Einhaltung der Meldepflicht ist essenziell, um frühzeitig Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten ergreifen zu können.

Krankenhaushygiene

Meldepflicht für Ärzte und Ärztinnen, die eine meldepflichtige Erkrankung feststellen (§ 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG))

1. Meldepflichtige Erkrankungen sind (bei Verdacht, Erkrankung, Tod)
a) Botulismus
b) Cholera
c) Diphtherie
d) humane spongiforme Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen
e) akute Virushepatitis
f) enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
g) virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
h) Keuchhusten
i) Masern
j) Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
k) Milzbrand
l) Mumps
m) Pest
n) Poliomyelitis
o) Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
p) Tollwut
q) Typhus abdominalis oder Paratyphus
r) Windpocken
s) zoonotische Influenza
t) Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
u) durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten,
 

1a.die Erkrankung und der Tod in Bezug auf folgende Krankheiten:

a) behandlungsbedürftige Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt
b) Clostridioides difficile-Infektion mit klinisch schwerem Verlauf; ein klinisch schwerer Verlauf liegt vor, wenn
aa) der Erkrankte zur Behandlung einer ambulant erworbenen Clostridioides difficile-Infektion in eine medizinische Einrichtung aufgenommen wird,
bb) der Erkrankte zur Behandlung der Clostridioides difficile-Infektion oder ihrer Komplikationen auf eine Intensivstation verlegt wird,
cc) ein chirurgischer Eingriff, zum Beispiel Kolektomie, auf Grund eines Megakolons, einer Perforation oder einer refraktären Kolitis erfolgt oder
dd) der Erkrankte innerhalb von 30 Tagen nach der Feststellung der Clostridioides difficile-Infektion verstirbt und die Infektion als direkte Todesursache oder als zum Tode beitragende Erkrankung gewertet wurde,
 

2. der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis, wenn

a) eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 (Anmerkung: Arbeiten mit Lebensmitteln) ausübt,
b) zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.

 

Zusätzlich ist im Saarland die Lyme-Borreliose als Arztmeldung meldepflichtig.

Zur Meldung steht Ihnen hierzu ein entsprechendes Tool in SAP zur Verfügung. Die Meldung wird dann automatisch an das für den Aufenthalt zuständige Gesundheitsamt übermittelt (Adresse siehe unten). Eine entsprechende Übermittlungsbestätigung wird als Dokument beim Patienten in SAP hinterlegt, sodass die Erfüllung der Meldepflicht auch dokumentiert ist. 

 

Erweiterte Meldepflicht in Bezug auf die Hospitalisierung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten

Meldepflichtig sind die Aufnahme und Entlassung aus dem Krankenhaus, die gegebenenfalls intensivmedizinische Behandlung und deren Dauer sowie erfolgte Beatmungsmaßnahmen von COVID-19-Patientinnen und -Patienten. Auch hierzu steht Ihnen das SAP-Tool zur Arztmeldung nach §6 IfSG (siehe Punkt 1) zur Verfügung. Bei Rückfragen die Meldepflicht betreffend, können Sie sich gerne an die an die Krankenhaushygiene unter der internen Durchwahl 23913 wenden.

Zugriff auf interne Info- und Arbeitsdokumente

Im UKS-Intranet erhalten alle UKS-Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter Zugriff auf eine Vielzahl von internen Dokumenten, Ressourcen und Informationen, die für ihre tägliche Arbeit und Zusammenarbeit unerlässlich sind. Die Nutzung des Intranet-Portals ist nur innerhalb des UKS-Kliniknetzwerks und nur mit Anmeldung über die AD-Kennung möglich. Greifen Sie auf interne Richtlinien, Handbücher, Präsentationen und mehr zu – alles an einem zentralen Ort.