Kinderschutzgruppe

Die Kinderschutzgruppe behandelt Kinder und Jugendliche innerhalb der Kinderklinik, bei denen aufgrund des Verdachts einer Kindeswohlgefährdung eine stationäre medizinische Abklärung erforderlich ist.

 

Vorgestellt werden können Säuglinge, Kinder und Jugendliche mit Verdacht auf

  • Körperliche Misshandlung
    •    Vernachlässigung mit körperlichen Folgen
    •    Sexuellen Missbrauch
     

Unsere Kinderschutzgruppe bietet folgende Aufgaben an
•    standardisierte medizinische Diagnostik nach AWMF-Leitlinie Kinderschutz
•    detaillierte, gerichtstaugliche Befunddokumentation
•    forensische Spurensicherung im Bedarfsfall
•    interdisziplinäre Fallbesprechungen
•    zügige Entscheidungen bzgl. Gefährdungsmeldung ans Jugendamt, ggf. polizeiliche Anzeige
•    Vernetzungsarbeit mit Jugendämtern und anderen Kinderschutzorganisationen
•    Diskussion und Reflexion der Fälle in regelmäßigen Sitzungen
•    Aus- und Weiterbildung im eigenen Wirkungsbereich
•    Regionale Zusammenarbeit in multiprofessionellen (Kooperations-) Arbeitskreisen

Zuweisungen bzw. Vorstellungen erfolgen über niedergelassene Kinder- und Hausärzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe und des öffentlichen Gesundheitsdienstes nach telefonischer Ankündigung.
 

Grenzen unseres Angebotes
Die Diagnostik bei V.a. Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung ist ausschließlich stationär in der Kinderklinik möglich. Einen Konsiliardienst für andere Kliniken kann die Kinderschutzgruppe nicht anbieten. Besorgte Eltern, Verwandte, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und andere wenden sich zunächst an ihren Haus- oder Kinderarzt, das zuständige Jugendamt oder entsprechend spezialisierte Beratungsstellen. Im akuten Notfall Vorstellung des Kindes beim diensthabenden Kinderarzt bzw. in der Notfallambulanz des zuständigen Krankenhauses.

Kinderschutz am UKS