Zentrum für Kindervorsorge Rheinland-Pfalz
im Auftrag des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Unsere Aufgabe: Gesundheitsvorsorge für Ihr Kind
Um eine gesunde Entwicklung sicherzustellen und Krankheiten früh zu erkennen, bieten alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen im Rahmen des Versicherungsschutzes neun Früherkennungsuntersuchungen in den ersten sechs Lebensjahren und eine Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) an. Diese Untersuchungen sind zentral für die Gesundheitsvorsorge Ihres Kindes.
Gesetzliche Grundlage
Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit in Rheinland-Pfalz legt fest, dass alle Kinder ab dem 2. Lebensmonat zu Früherkennungsuntersuchungen eingeladen werden. Die Koordination dieser Einladungen erfolgt durch das Zentrum für Kindervorsorge an der Universitätsklinik Homburg im Auftrag des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.
Einladung zu den Vorsorgeuntersuchungen
Das Zentrum für Kindervorsorge Rheinland-Pfalz lädt Sie zu den folgenden Untersuchungen ein:
U4 bis U9: Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr
J1: Jugendgesundheitsuntersuchung
Schwerpunkte der Untersuchungen
Jede Untersuchung hat spezifische Schwerpunkte:
Entwicklungsüberprüfung
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin prüft, ob die Entwicklung altersgerecht verläuft und ob Anzeichen für Krankheiten bestehen.Beratung
Sie erhalten individuelle Empfehlungen zur Entwicklung Ihres Kindes und erfahren, was in den kommenden Monaten besonders wichtig ist.Impfungen
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin informiert über anstehende Impfungen und führt diese mit Ihrem Einverständnis durch.
Was sollten bzw. müssen Sie selbst tun?
Termin vereinbaren
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Kinder- oder Hausarztpraxis.
Unterlagen mitbringen
Bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:- Rückmeldebogen
- Gelbes Untersuchungsheft (erhalten bei der Geburt des Kindes)
- Impfpass
Rückmeldung durch den Arzt
Ihr Arzt in Rheinland-Pfalz wird den ausgefüllten Rückmeldebogen an uns weiterleiten.
Was passiert, wenn Sie eine Vorsorgeuntersuchung (U4-U9) verpassen?
Wenn Sie eine der Früherkennungsuntersuchungen (U4 bis U9) verpassen, erhalten Sie zunächst ein Erinnerungsschreiben vom Zentrum für Kindervorsorge. Sollten Sie daraufhin keine Untersuchungsbestätigung einreichen, nimmt das Gesundheitsamt Kontakt mit Ihnen auf, um Sie erneut zur Untersuchung zu ermutigen.
Falls Sie die Untersuchung weiterhin ablehnen, sieht das Landeskinderschutzgesetz vor, dass das Gesundheitsamt das zuständige Jugendamt informieren kann. Das Jugendamt bietet Ihnen gegebenenfalls seine Unterstützung an.
Postanschrift
Zentrum für Kindervorsorge Rheinland-Pfalz
Universitätsklinikum des Saarlandes
Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin
Gebäude 27- 5.OG
66421 Homburg
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08:00 – 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
Leitung
Prof. Dr. M. Zemlin
+49 6841 16-28301
+49 6841 16-28438
Team Kindervorsorge Rheinland-Pfalz
Annette Janson
Teamleitung
+49 6841 16 - 46100
Karin Hauser
+49 6841 16 - 46100
Vanessa Zorn
+49 6841 16 - 46100
Holger Nunold
IT-Beauftragter
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Weiterführende Links
Auftraggeber
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz
Zentrale Stelle Landeskinderschutzgesetz
Guten Start ins Kinderleben
Servicestelle Kindesschutz beim LSJV
Gesetze
Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit
Landeskrankenhausgesetz §31 Kindergesundheit und Kinderschutz
Gemeinsamer Bundesausschuss
Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Managementsoftware Kindervorsorgeuntersuchungen Firma SoftwareTec