Das Staatsexamen für Zahnmedizin am UKS
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen für die zahnärztliche Prüfung an der Universität des Saarlandes. Weitere Informationen erhalten Sie im Prüfungsbüro Zahnmedizin im Dekanat der Medizinischen Fakultät des UKS. Viel Erfolg beim Examen!
Zahnärztliche Prüfung
Die zahnärztliche Ausbildung umfasst folgende Prüfungen, bei denen es sich um staatliche Prüfungen handelt (laut §4 ZÄPrO):
- Naturwissenschaftliche Vorprüfung (Vorphysikum)
Diese Prüfung kann frühestens nach zwei Semestern Zahnmedizinstudium abgelegt werden und umfasst die Fächer Physik, Chemie und Zoologie oder Biologie. - Zahnärztliche Vorprüfung (Physikum)
Diese erfolgt frühestens nach fünf Semestern und dem Bestehen der naturwissenschaftlichen Vorprüfung. Geprüft werden die Fächer Anatomie, Physiologie, physiologische Chemie und Zahnersatzkunde. - Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen)
Diese schließt das Studium ab und kann frühestens nach zehn Semestern und dem Bestehen der zahnärztlichen Vorprüfung abgelegt werden. Sie umfasst wissenschaftliche und praxisorientierte Prüfungen in verschiedenen Fachgebieten.
Bei der zahnärztlichen Prüfung müssen wissenschaftliche und praxisorientierte Fähigkeiten und Kenntnisse in folgenden Prüfungsgebieten nachgewiesen werden
- Allgemeine Pathologie und Pathologische Anatomie
- Pharmakologie
- Hygiene, medizinische Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge
- Innere Medizin
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
- Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Chirurgie
- Zahnerhaltungskunde
- Zahnersatzkunde
- Kieferorthopädie
Alle Prüfungen werden mündlich oder mündlich-praktisch durchgeführt. Sie enthalten schriftliche Anteile, soweit Befundberichte, Berichte über Krankheitsfälle und Heilpläne aufzustellen sind. Während des Studiums finden außerdem laufend Leistungskontrollen statt. Der Besuch der vorgeschriebenen Pflichtunterrichtsveranstaltungen ist bei der Anmeldung zu den Prüfungen nachzuweisen. (Quelle: BMG)
Prüfungs-Verordnungen am UKS
Für die Prüfung relevante Verordnungen finden Sie zum Herunterladen hier:
Approbationsordnung
Studienordnung
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
Bitte beachten Sie, dass die Studienordnung nur für das Studium an der Universität des Saarlandes gültig ist. Für die Bundesgesetze ist die aktuelle, im Bundesanzeiger publizierte Version maßgeblich, die von den hier verlinkten abweichen kann.
Antrag auf Zulassung zur Prüfung am UKS
Für die Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung wird der Zulassungsantrag sowie alle darin genannten Dokumente benötigt. Bitte nutzen Sie zum Nachweis einer etwaigen Prüfungsunfähigkeit bei Krankheit ausschließlich das hier herunterzuladende Formblatt.
Vorbereitung auf das Staatsexamen am UKS
Nach Erhalt aller Scheine folgt die Anmeldung und Teilnahme am Staatsexamen, nach dessen erfolgreichem Abschluss die Approbation zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt beantragt werden kann.
Schritte zur Teilnahme am Staatsexamen
- Überprüfung der Unterlagen
Überprüfen Sie, ob Sie alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung haben bzw. diese fristgerecht einreichen können. Füllen Sie das Formular vollständig und korrekt aus und vergessen Sie keinen Nachweis! Hinweis: Sollte der allerletzte Schein zum Meldeschluss noch nicht vorliegen, so ist das kein Problem. Die Zulassung erfolgt dann vorbehaltlich des Nachweises dieses Scheins. Fehlt er dann doch, wird die Zulassung widerrufen. - Einreichung der Unterlagen
Reichen Sie die Unterlagen vollständig mit eigenhändig unterschriebenem Antrag persönlich im Prüfungsbüro Zahnmedizin in Gebäude 15 (Dekanat, 1. Stock) ein. Beachten Sie unbedingt den Meldeschluss!
Examen im Wintersemester: Meldeschluss 15. Februar
Examen im Sommersemester: Meldeschluss 15. Juli
Anmeldungen, die verspätet eintreffen, werden nicht bearbeitet. Die Zulassung zum Examen kann dann frühestens zum darauffolgenden Semester berücksichtigt werden. Hinweis: Geben Sie Ihre Unterlagen nur im Prüfungsbüro ab, niemals beim Vorsitzenden des Ausschusses. - Organisation des Prüfungsablaufes
Nach Erhalt der Zulassung beginnt die eigenverantwortliche Organisation des Prüfungsablaufes. Die zahnmedizinischen Hausfächer geben Ihnen die Prüfungswochen vor: Sie müssen sich also nicht um Termine für Zahnerhaltungskunde, Kieferorthopädie usw. kümmern. Die Prüfungen in den medizinischen Fächern müssen Sie selber organisieren und terminieren. Eine jeweils aktuelle Liste der zugelassenen Prüferinnen und Prüfer finden Sie auf dieser Webseite unter der Rubrik Prüfungsausschuss. Hinweis: Nur die dort gelisteten Personen dürfen Sie prüfen. - Durchführung des Staatsexamens
Absolvieren Sie Ihr Staatsexamen. Bitte lesen Sie vorher die Approbationsordnung aufmerksam durch. Sie werden feststellen, dass es Notenkombinationen gibt, die das Nichtbestehen des gesamten Examens zur Folge haben. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sich hier sehr genau informieren (Tipp: mindestens §53 lesen). Alle relevanten, bindenden und nicht verhandelbaren Bestimmungen finden Sie im Abschnitt D in den Paragraphen §§32-58 der Approbationsordnung. Die Abschlussprüfung ist als ein einheitliches Ganzes anzusehen und darf nicht unterbrochen werden. Sie beginnt nach Semesterschluss, findet in der Regel innerhalb von acht Wochen statt und muss einschließlich etwaiger Wiederholungsprüfungen innerhalb einer Frist von sechs Monaten beendet sein (§ 33). Eine Verlängerung der Prüfungsdauer ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Prüfungssekretariat erlaubt. Im Fall einer Krankheit ist dies durch Vorlage einer entsprechenden amtsärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. - Zeugnisübergabe und Examensfeier
Die Professorinnen und Professoren der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (ZMK) stehen auf Wunsch gerne für eine feierliche Entlassung zur Verfügung. Nach Erhalt des Zeugnisses wird die Approbationsurkunde benötigt. Die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt wird auf Antrag bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen (körperliche Eignung, charakterliche Eignung, Sprachkenntnisse) (laut §§ 2, 13a ZHG) erteilt. Die Zuständigkeit für die Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt bzw. der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des zahnärztlichen Berufs liegt bei den zuständigen Gesundheitsbehörden der Länder (§ 16 ZHG). Die Approbation berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des zahnärztlichen Berufs.
Ansprechpersonen für die zahnärztliche Prüfung am UKS
Dekanat
Prüfungsbüro Zahnmedizin
Stephanie Orlich
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Prof. Dr. Jörg Lisson
Prüfungsausschuss für die Zahnärztliche Prüfung im Prüfungsjahr 2024
Vorsitzender
Prof. Dr. Jörg Lisson
Stellvertretender Vorsitzender
Prof. Dr. Matthias Karl
Prüfungsabschnitt / Prüferinnen und Prüfer
Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie (Prof. Tränkenschuh)
PD Dr. Mathias Wagner
Pharmakologie (Prof. Flockerzi)
Prof. Dr. Veit Flockerzi
PD Dr. Stephan Philipp
PD Dr. Ulrich Wissenbach
Hygiene, medizinische Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge (Prof. Becker)
Prof. Dr. Dr. Sören Becker
Prof. Dr. Barbara Gärtner
Prof. Dr. Sigrun Smola
Innere Medizin (Prof. Schattenberg)
Prof. Dr. Marcin Krawczyk
Dr. Robert Holz
Haut- und Geschlechtskrankheiten (Prof. Vogt)
Prof. Dr. Thomas Vogt
Prof. Dr. Patrick Koch (LUX)
Prof. Dr. Jörg Reichrath
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (Prof. Bozzato)
Prof. Dr. Alessandro Bozzato
Prof. Dr. Maximilian Linxweiler
PD Dr. Gentiana Wenzel
PD Dr. Dr. Dirk Knöbber
Prof. Dr. Klaus Bumm
Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (Prof. Freier)
Prof. Dr. Dr. Kolja Freier
PD Dr. Dr. Dominik Horn
Dr. Heiko Landau
Dr. Dr. Michael Fehrenz
Dr. Anke Rondorf
Allgemeine Chirurgie Teil I (Prof. Glanemann)
Dr. Gereon Gäbelein
Dr. Jochen Schuld
Dr. Maciej Malinowski
Dr. Dorian Igna
Dr. Antje Schulz
Prof. Dr. Sven Richter
Spezielle Chirurgie Teil II, 1 (Prof. Freier)
Prof. Dr. Dr. Kolja Freier
PD Dr. Dr. Dominik Horn
Dr. Heiko Landau
Dr. Dr. Michael Fehrenz
Dr. Anke Rondorf
Spezielle Chirurgie Teil II, 2 (Prof. Freier)
Prof. Dr. Dr. Kolja Freier
PD Dr. Dr. Dominik Horn
Dr. Heiko Landau
Dr. Dr. Michael Fehrenz
Dr. Anke Rondorf
Spezielle Chirurgie Teil III, Zahnärztliche Radiologie (Prof. Freier)
Prof. Dr. Dr. Kolja Freier
PD Dr. Dr. Dominik Horn
Dr. Heiko Landau
Dr. Dr. Michael Fehrenz
Dr. Anke Rondorf
Zahnerhaltungskunde (Prof. Hannig)
Prof. Dr. Matthias Hannig
Prof. Dr. Stefan Rupf
PD Dr. Madline Priska Gund
Dr. Mirko Kley
Zahnersatzkunde (Prof. Karl)
Prof. Dr. Matthias Karl
Dr. Tanja Grobecker-Karl
Kieferorthopädie (Prof. Lisson)
Prof. Dr. Jörg Lisson
Dr. Maike Tabellion
Prof. Dr. Gero Kinzinger
Hinweis: Die Namen in den Klammern hinter den Fächern bezeichnen die Direktorinnen und Direktoren der jeweils verantwortlichen Abteilung. Sollten Sie einen Fehler in dieser Liste feststellen oder (als Abteilungsdirektor) eine Prüferin oder einen Prüfer nachnominieren wollen, so melden Sie dies bitte.
Wichtige Dokumente für Prüfende am UKS
Sie sind Prüferin oder Prüfer und benötigen eine Vorlage für die Einzelzeugnisse? Hier finden Sie eine Word-Dokumentvorlage (Dateiformat *.dotm), Word 2013 oder neuer ist erforderlich. Die Datei enthält Drop-Down-Menüs, sodass Sie das Zeugnis an das jeweilige Prüfungsfach einfach adaptieren können. Als Prüferin oder Prüfer im Examen haben Sie Anspruch auf eine Vergütung. Bitte teilen Sie dem Landesprüfungsamt auf dem vorgesehenen Formular Ihre Bankverbindung mit.