Institut für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie (IGPuP)
Forensische Psychiatrie: Spezialgebiet der Psychiatrie mit gesellschaftlicher Verantwortung
Die Forensische Psychiatrie versteht sich als ein Spezialgebiet der Allgemeinpsychiatrie, das sich mit rechtlichen Fragen beschäftigt, die sich im Zusammenhang mit psychiatrischen Erkrankungen ergeben. Sie muss sich dabei vor allem um die Aufklärung und Behandlung derjenigen psychischen Krankheiten bemühen, die vorzugsweise unter forensischen Bedingungen und nicht in der Allgemeinpsychiatrie gesehen werden.
Neben der Beantwortung spezifischer Begutachtungsfragen in den verschiedenen Rechtsgebieten und Verwaltungsbereichen fällt auch die Behandlung von Personen, die im Zusammenhang mit psychischen Auffälligkeiten Straftaten begangen haben, in den Aufgabenbereich der Forensischen Psychiatrie. Im Überschneidungsbereich rechtlicher und medizinischer Fragen kommt der Forensischen Psychiatrie somit eine wichtige gesellschaftliche Funktion zu, die einerseits den Interessen der Allgemeinheit, andererseits den individuellen Bedürfnissen psychisch Kranker dient.
Direktion
Univ.-Prof. Dr. med. Wolfgang Retz
Direktor des Instituts für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie
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Sekretariat Direktion
Universitätsklinikum des Saarlandes
Instituts für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie
Geb. 90.3, 66421 Homburg
Iris Hartz
+49 6841 16-26350
+49 6841 16-26335
Ärztliche Mitarbeitende
Prof. Dr. med. Wolfgang Retz
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Dr. med. Birgit Leipnitz
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Prof. Dr. med. MichaelRösler
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Psychologische Mitarbeitende
Prof. Dr. biol. hum. Petra Retz-Junginger
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Dr. phil. Steffen Barra
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Johannes Merscher
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Studentische Hilfskraft
Daniel Ries-Rauch
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Sekretariate Begutachtungen
Iris Hartz
+49 6841 16-26350
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Nicole Finkler
+49 6841 16-26353
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Susanne Bender
+49 6841 16-26331
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Forensisch-Psychiatrische Ambulanz
Prof. Dr. Petra Retz-Junginger
+49 6841 16-26350
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ADHS-Forschungsambulanz
Susanne Bender
+49 6841 16 - 26331
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Die Diagnostik der ADHS für Erwachsene kann nur im Rahmen von Forschungsprojekten (Studien) angeboten werden. Geplante bzw. bereits laufende Studien, zu denen Patienten gesucht und eine ADHS-Diagnostik angeboten werden kann, werden zu gegebener Zeit auf der Startseite der Homepage veröffentlicht.
Historie des Instituts
Das Institut für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie (IGPuP) wurde 1968 gegründet und ist das älteste seiner Art in Deutschland. Es gehört zur Universität des Saarlandes und ist seit 2003 Teil des Neurozentrums der Universität. Heute leitet Prof. Dr. Wolfgang Retz das Institut. Die Mitarbeitenden des IGPuP sind in den Bereichen Forschung, Lehre, Gutachten und Behandlung tätig.
Unsere Leistungen & Angebote
Unser Tätigkeitsfeld umfasst neben der universitären Forschung und Lehre sowohl die Beratung und die Bearbeitung von Gutachtensaufträgen vor allem öffentlicher Auftraggeber (Begutachtungen), die deliktpräventive Behandlung von Menschen, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind (Forensisch-Psychiatrische Ambulanz), als auch die umfassende Diagnostik bei Verdacht auf das Vorliegen einer Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) in Rahmen unserer Spezialambulanz für Erwachsene (ADHS-Sprechstunde).
Begutachtungen
In der folgenden Auflistung finden Sie eine Auswahl von forensisch-psychologischen/psychiatrischen Fragestellungen, die im Institut für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie im Rahmen von Begutachtungen durch unsere Psychologinnen und Psychologen sowie Psychiaterinnen und Psychiatern beantwortet werden:
Strafrechtliche Fragen
- Schuldfähigkeit
- Reifebeurteilung bei Jugendlichen und Heranwachsenden
- Unterbringung in der Psychiatrie / im Maßregelvollzug
- Kriminalprognose bei psychisch kranken Straftätern (Maßregelvollzug) und Gefangenen (Strafvollzug)
- Lockerungseignung bei untergebrachten/inhaftierten Straftätern
- Aussagepsychologische Fragestellungen (Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen)
Zivilrechtliche Fragen
- Geschäftsfähigkeit
- Testierfähigkeit
- Einwilligungsfähigkeit
- Notwendigkeit einer Betreuung
- Unterbringung in der Psychiatrie
- Fähigkeit zur elterlichen Sorge
Sozialrechtliche Fragen
- Arbeitsunfähigkeit
- Berufsunfähigkeit
- Erwerbsunfähigkeit
- Minderung der Erwerbsfähigkeit
- Grad der Behinderung
Entschädigungsrechtliche Fragen
- Folgen von Traumatisierung
- Haftungsfragen
- Kunstfehler in der Psychiatrie und Psychotherapie
Forensisch-Psychiatrische Ambulanz
Die Verhinderung neuer Straftaten ist eine wirksame und notwendige Maßnahme des Opferschutzes. Erkärtes Ziel ist es daher, dass Personen, die Gewalt- oder Sexualdelikte begangen haben, bei entsprechendem Bedarf - auch nach der Entlassung aus der Haft - eine rückfallpräventive Therapie erhalten.
Seit 2019 verfügt das Institut für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie über eine Forensisch-Psychiatrische Ambulanz (FPA). In der Ambulanz werden Personen behandelt, die nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht wegen Gewalt- und/oder Sexualdelikten von einem Saarländischen oder Rheinland-Pfälzischen Gericht eine Behandlungsauflage erhalten haben und im Saarland oder Rheinland-Pfalz leben. Die Ambulanz soll das bestehende Behandlungsangebot für Personen, die Gewalt- und/oder Sexualdelikte begangen haben, ergänzen.
Die primäre Zielsetzung unserer Behandlung ist die Verminderung der Rückfallgefahr von Personen, die Gewalt- und/oder Sexualdelikte begangen haben. Dabei arbeiten wir delikt- und störungsorientiert nach individuellen Behandlungsplänen.