Harnröhrenklappen mit Megaureteren und Hydronephrose:
Fehlbildungen und Funktionsstörungen des Harntraktes:
Bei Jungen mit Harnröhrenklappen findet sich eine variabel ausgeprägte Blasenauslassobstruktion. Nach der Geburt ist das Wasserlassen manchmal gar nicht möglich, in vielen Fällen muss nach der Geburt zunächst eine Kathetereinlage erfolgen, um den Urinabfluss zu sichern. Durch die subvesikale Obstruktion, die schon während der Schwangerschaft vorliegt, kann ein Urinaufstau über die Harnleiter bis zu den Nieren vorliegen, die zu einer Schädigung der Nieren führen können. Die Ausprägung der Nierenschädigung kann sehr unterschiedlich sein: Heutzutage haben die meisten Kinder haben keine relevante Beeinträchtigung der Nierenfunktion, andere sind oder werden im weiteren Verlauf ihres Lebens dialysepflichtig, in sehr seltenen Fällen kann es durch die schlechte Nierenfunktion und in der Folge auch embryologisch bedingte Lungenunreife zum Tod des Fetus kommen. Sonographisch stellen sich oftmals Harnstauungsnieren beidseits sowie verdickte Harnleiter dar. Durch eine Nierenfunktionsprüfung kann die Schädigung der Niere eingeschätzt werden. Sollte es schon zu einer Einschränkung der Nierenfunktion gekommen sein, sollten die Nieren entlastet werden. Dies wird bei noch jungem Säuglingsalter mittels kleinstmöglichem operativen und anästhesiologischem Aufwand durchgeführt. Durch eine Vesikostomie wird die Blase an die Haut genäht, im Extremfall ist auch eine Ureterostomie notwendig hier wird der Harnleiter an die Haut genäht und die Niere somit geschützt. Ab einem Alter von 1 Jahr kann dann die endgültige Operation im Sinne einer Harnröhrenklappenschlitzung und Einpflanzung des/der Harnleiter/s in die Harnblase durchgeführt werden.
Diese Erkrankungsbilder sind sehr komplex, die kinderurologische Beratung beginnt meist schon während der Schwangerschaft, der weitere Weg wird engmaschig von unseren Spezialisten/Spezialistinnen begleitet.