Antidiskriminierungsstelle
Beschwerden (§13 AGG, Antidiskriminierung)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Beschwerdestellen
Fühlen sich Beschäftigte des Universitätsklinikums des Saarlandes aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt, haben sie nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes das Recht, sich zu beschweren.
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oder per