Auditierung des Schutzkonzepts am 7. Juli 2020

Aufzeichnung der Auftaktveranstaltung zum Projekt „Auditierungsprozess zur Entwicklung von Schutzkonzepten und Compliance-Maßnahmen am Universitätsklinikum des Saarlandes“ am 07. Juli 2020

Auditierung Schutzkonzept – Neues Projekt gestartet: Sicherheit und Schutz für alle Menschen am UKS

Am 7. Juli 2020 fand die Auftaktveranstaltung zum Projekt „Auditierungsprozess zur Entwicklung von Schutzkonzepten und Compliance-Maßnahmen am Universitätsklinikum des Saarlandes“ in Homburg statt.

Prof. Dr. Jörg M. Fegert und sein erfahrenes Team aus wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vom Uniklinikum Ulm begleiten die Auditierung und Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes zur Gewaltprävention am UKS. Prof. Fegert ist bundesweit und international anerkannter Experte in Sachen Kinderschutz und Schutzkonzepte in Institutionen.

„Das UKS soll für alle Personengruppen ein geschützter Ort sein, an dem sich Menschen angenommen und sicher fühlen. Auch wenn alle Experten sagen, einen 100%igen Schutz vor Gewalt und Missbrauch wird es nie geben, war klar, dass ein möglichst umfassendes Schutzkonzept für alle Menschen im UKS etabliert werden muss. Dieses Konzept wurde im Vorjahr im Zuge der Aufarbeitung der Missbrauchsverdachtsfälle in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie erarbeitet, weiterentwickelt und liegt nun in der aktuellsten Fassung 3.0 vor,“ erläutert Professor Dr. Wolfgang Reith, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKS. „Wir danken Herrn Professor Fegert aus Ulm, der uns bei der kontinuierlichen Aufgabe der Schutzkonzept-Weiterentwicklung und der Durchführung von Workshops mit seiner Expertise die nächsten anderthalb Jahre begleiten wird.“

„Ich freue mich sehr, mit unserem Team das Universitätsklinikum des Saarlandes im Rahmen dieses Projektes unterstützen zu dürfen und lade alle Mitarbeitenden ein, am Prozess teilzuhaben und ihre Erfahrungen einzubringen“, betont Prof. Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie im Uniklinikum Ulm. Fegert ist u.a. Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirates für Familienfragen im Bundesministerium und Mitglied im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und Mitglied der Kommission Kinderschutz im Saarland.

Auch Staatssekretär und UKS-Aufsichtsratsvorsitzender Henrik Eitel bekräftigt anlässlich der Auftaktveranstaltung: „Ich bin sehr froh über den Start dieses überaus wichtigen Projektes. Für eine Einrichtung wie das Universitätsklinikum gibt es eine Voraussetzung, ohne dass sie auf Dauer nicht existieren kann. Diese Voraussetzung heißt Vertrauen. Die Missbrauchsverdachtsfälle in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie haben Vertrauen zerstört. Dies dürfen wir in keiner Weise beschönigen. Der erste Schritt, um dieses Vertrauen wiederaufzubauen, ist die selbstkritische Aufarbeitung dieser Fälle. Im zweiten daraus resultierenden Schritt sind Maßnahmen zu ergreifen, die Ähnliches für die Zukunft ausschließen. Mit der Entwicklung eines umfassenden Schutzkonzeptes zieht die Klinik die richtigen Konsequenzen aus dem Geschehenen.“

Maßnahmenkatalog Aufarbeitung: Das UKS informiert über die Missbrauchsverdachtsfälle in den Jahren 2010 bis 2014 in der Klinik für Kinder-und Jugendpsychiatrie

Universitätsklinikum des Saarlandes klärt auf und informiert transparent – Maßnahmenkatalog des UKS

Das Universitätsklinikum des Saarlandes UKS in Homburg betreibt seit Sommer 2019 umfassende Aufklärungsarbeit hinsichtlich der Missbrauchsverdachtsfälle. Der Katalog der Maßnahmen umfasst unter anderem die umfängliche Information ehemaliger Patientinnen und Patienten sowie deren Familien, Akteneinsichten und Gespräche, eine erneute Begutachtung von Akten aus der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie durch eine externe Gutachterin, die Etablierung eines neuen Schutzkonzepts, eine externe Begutachtung der Vorwürfe im Bereich der Hals-, Nasen- und Ohrenklinik sowie die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle.

„Die am UKS getroffenen Maßnahmen in der Aufarbeitung der Missbrauchsverdachtsfälle sind umfangreich“, erklärt Prof. Dr. Wolfgang Reith, damaliger Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums . „Wir möchten der Öffentlichkeit mit der folgenden Auflistung einen transparenten Überblick geben, was bisher umgesetzt wurde und welche Maßnahmen laufen bzw. aktuell anstehen."
 

Das Universitätsklinikum geht an die Öffentlichkeit

Das UKS informiert über Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen aus einem zurückliegenden Zeitraum in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikums des Saarlandes in Homburg. Es ging damals um den Vorwurf nicht notwendiger medizinischer Untersuchungen, die als Routinemaßnahmen dargestellt wurden. Der Beschuldigte wurde 2014 entlassen. Das auf Strafanzeige des UKS hin eingeleitete staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren konnte wegen des Todes des Beschuldigten 2016 nicht beendet werden, sondern musste eingestellt werden.

Prof. Dr. Wolfgang Reith, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums des Saarlandes in Homburg, wendet sich an die Öffentlichkeit, um über Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs in der Ausscheidungsambulanz der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Homburg zu berichten und über Hilfsangebote für hiervon Betroffene zu informieren.

Zwischen 2010 und 2014 war dort ein Assistenzarzt beschäftigt, der vermutlich aus sexuellen Motiven heraus medizinisch nicht notwendige Untersuchungshandlungen vorgenommen hat. Diese wurden von ihm als Routineuntersuchungen dargestellt. Das Universitätsklinikum hat Ende 2014 gegen diesen Assistenzarzt Strafanzeige erstattet und sein Beschäftigungsverhältnis fristlos gekündigt. Im Rahmen des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens gegen diesen Assistenzarzt wurden über 30 Krankenakten beschlagnahmt. Da der beschuldigte Assistenzarzt 2016 verstorben ist, konnten die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen ihn nicht abgeschlossen werden.

In der damaligen Situation entschieden die Staatsanwaltschaft und das Universitätsklinikum, möglicherweise betroffene Patientinnen und Patienten über den Verdacht nicht zu informieren. Für das UKS war dabei die Erwägung leitend, dass mit einer Information über eventuelle nicht medizinisch notwendige Untersuchungshandlungen den Patientinnen und Patienten mehr geschadet als genutzt werde, wenn als normal empfundene Untersuchungen nachträglich in einem anderen Licht erscheinen. Die Ermittlungsbehörden waren mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht befugt, die Eltern zu informieren.

Dieses Jahr wurden die Vorgänge einer erneuten Bewertung unterzogen. Hierbei wurde insbesondere der Frage nachgegangen, ob jedenfalls vom heutigen Standpunkt unter Wahrung des Kinder- und Opferschutzes eine Information der Betroffenen und auch der Öffentlichkeit erfolgen muss. Dem Rat von Professor Jörg M. Fegert, einem bundesweit anerkannten Experten, folgend, hat das UKS sich dafür entschieden, sich nunmehr unmittelbar an den Patientenkreis und deren Eltern zu wenden, deren Akten beschlagnahmt worden waren. Außerdem sollen mit der Pressekonferenz und der hierdurch hergestellten Öffentlichkeit auch mögliche weitere Betroffene erreicht werden. Hierbei müssen Namen und Daten von Betroffenen zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte anonym bleiben.

Dem Universitätsklinikum ist bewusst, dass beide Maßnahmen Fragen auslösen werden sowie zur Verunsicherung beitragen können und auch Sorgen der Eltern bewirken werden. Das UKS sieht sich aber auch aus Gründen des Patientenwohls in der Verantwortung, aufklärend tätig zu werden. Es hat sich daher entschlossen, mit einem Bündel an Maßnahmen dieser Verantwortung gerecht zu werden.

Im Zusammenwirken mit der Rechtsaufsichtsbehörde wurde daher ein Konzept entwickelt, um der Informationspflicht in einer Weise nachzukommen, dass die Patientinnen und Patienten sowie deren Eltern nicht allein gelassen werden.

Mit einem Informationsschreiben an die bisher bekannten Patientinnen und Patienten und ihre Eltern über den bestehenden und strafrechtlich nicht geklärten Verdacht ist den Betroffenen ausdrücklich ein persönliches Gespräch mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Rechtsaufsichtsbehörde in Begleitung einer Psychologin oder eines Psychologen angeboten worden, damit Sorgen und Anliegen besprochen werden können. Ein solches Gespräch kann auch zu Hause oder an einem neutralen Ort geführt werden. Selbstverständlich besteht ebenso die Möglichkeit eines Gesprächs mit Verantwortlichen des Universitätsklinikums. Dort haben die Betroffenen dann auch die Möglichkeit, Einsicht in ihre Patientenakte zu nehmen.

Um sicherzustellen, dass alle Betroffenen, deren Akten bei den Ermittlungen beschlagnahmt wurden, vor der Pressekonferenz erreicht werden, wurde von psychologisch geschulten Fachkräften parallel zu dem Informationsschreiben versucht, mit ihnen telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Für den ersten Kontakt steht in Absprache mit dem Weißen Ring eine Hotline von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung, Dorthin können Betroffene mit speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sprechen, die weiterhelfen werden. Wird die Nummer des Weißen Rings angerufen, wird unter dem Stichwort „Universitätsklinikum Homburg“ der Gesprächswunsch sowie die Erreichbarkeit aufgenommen, damit nach Möglichkeit innerhalb von 48 Stunden ein Rückruf erfolgen kann. Auf diesem Wege kann dann entweder ein Termin für eines der genannten Gesprächsangebote vereinbart oder über die anderen Hilfsangebote informiert werden. Denn bei allen Aufklärungsbemühungen sollen in erster Linie die Interessen der Betroffenen im Vordergrund stehen. Uns ist es wichtig, dass diese sich nicht alleingelassen fühlen.

Entsprechend der Empfehlung des Sachverständigen ist außerdem die heutige Pressekonferenz anberaumt worden, um über die Vorgänge zu informieren und weiteren, möglicherweise Betroffenen ebenfalls Gelegenheit zu geben, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen und gegebenenfalls eigene Rechte (z.B. mögliche Rechtsansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz) wahrzunehmen.

Sowohl das Universitätsklinikum als auch das Land werden die damaligen Vorfälle umfassend aufklären. Alle Betroffenen dürfen aber versichert sein, dass keine Namen und Daten genannt werden, die Rückschlüsse auf ihre Identität zulassen.

Prof. Reith erklärte: „Das Universitätsklinikum bedauert die Vorfälle zutiefst. Wir erkennen unsere Verantwortung an und sehen uns als Institution in der Pflicht, daraus zu lernen.“

 

Hilfsangebote

Hotline:Opfertelefon des Weißen Rings
(kostenfrei, anonym,  7 Tage die Woche von 7 bis 22 Uhr erreichbar)

116 006



Schnellintervention Trauma-Ambulanzen
SHG-Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie
Waldstraße 40, 66271 Kleinblittersdorf

+49 6805 928-20



Median Klinik Münchwies
Turmstr. 50-58, 66540 Neunkirchen

+49 6858 691-209

 




Median Klinik Berus
Orannastr. 55, 66802 Überherrn-Berus

+49 6836 39555



Anwaltliche Beratung
Der Weiße Ring kann Beratungsschecks ausstellen, falls eine Erst - Beratung durch eine unabhängige Rechtsanwältin bzw. einen unabhängigen Rechtsanwalt gewünscht wird.



Gespräch mit Verantwortlichen des UKS
Die Betroffenen haben die Möglichkeit, mit Verantwortlichen des UKS zu sprechen. Ansprechpartner ist hier das Sekretariat des ärztlichen Direktors (Tel.: 06841 – 1624013) welches die Termine koordinieren wird. Hierbei besteht auch die Möglichkeit Einsicht in die eigene Patientenakte zu nehmen.



"Nele" Verein gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen e.V.
Dudweilerstraße 80, 66111 Saarbrücken
www.nele-saarland.de
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+49 681 32058

oder

+49 681 32043



„Phoenix“ Beratungsstelle der AWO gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen
Dudweilerstr. 80, 66111 Saarbrücken

+49 681 7619685



Deutscher Kinderschutzbund – Landesverband Saarland e.V.
Im Allmet 22 , 66130 Saarbrücken

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+49 681 872810



Beratungszentrum Kinderschutz
Karcherstraße 13, 66111 Saarbrücken

+49 681 93652 75



Für alle Betroffenen steht selbstverständlich auch das Hilfetelefon des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) offen, das unter der Nummer

0800 22 55 530

zu erreichen ist. Auch hier hören seit Jahren erfahrene Fachkräfte aus den Bereichen Psychologie und Pädagogik zu und helfen weiter. Wir haben den UBSKM und das Team des Hilfetelefons im Vorfeld informiert. Die Inanspruchnahme des Hilfetelefons ist vollständig anonym möglich. Auch dort wird auf die vor Ort etablierten Hilfen, die oben dargestellt wurden bei Bedarf verwiesen werden.