Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz am UKS

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat auch im Gesundheitssektor, insbesondere in Kliniken, erhebliche Auswirkungen. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten sicherzustellen. Im Klinikum bedeutet dies, dass nicht nur die medizinische Versorgung im Fokus steht, sondern auch die Beschaffung von medizinischem Equipment, Pharmazeutika und anderen Produkten.

Grundsatzerklärung gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das UKS nimmt weit über das Saarland hinaus eine führende Rolle in medizinischer Lehre, Forschung und Krankenversorgung wahr. Wir sind uns dieser Verantwortung bewusst, respektieren die international anerkannten Menschenrechte und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen und bei Bekanntwerden Abhilfe zu schaffen. Diese Grundsatzerklärung gilt für das ganze UKS inklusive der Tochterunternehmen des UKS.

Grundsatzerklärung gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz