Kursangebot

Die Abteilung Strahlenschutzes am Universitätsklinikum Saarland bietet Ihnen umfassende Kurse zur Erlangung und Aktualisierung von Fachkunden und Kenntnissen im Strahlenschutz an. Alle Kurse sind behördlich genehmigt und bundesweit anerkannt sowie von der Ärztekammer zertifiziert, sodass Sie sich auf höchste Qualität verlassen können.

Die Teilnahme an unseren Kursen setzt eine abgeschlossene medizinische Berufsausbildung voraus. Für Mitarbeiter des Universitätsklinikums sind unsere Schulungen kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass Fachkunden und Kenntnisse im Strahlenschutz innerhalb von fünf Jahren aktualisiert werden müssen. Sollte diese Frist überschritten werden, empfehlen wir, vor einer erneuten Kursteilnahme, Kontakt mit der zuständigen Ärztekammer aufzunehmen, um die notwendigen Schritte zu klären.

Wir freuen uns darauf, Sie in unseren Kursen willkommen zu heißen und gemeinsam Ihr Wissen im Strahlenschutz auf den neuesten Stand zu bringen!

 

 

Wer braucht was ?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen um ionisierender Strahlung am Menschen anwenden zu dürfen, sind die erforderliche Fachkunde oder die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz. Welche Personen zu solcher Anwendung berechtigt sind, wird im §74 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) definiert.

 

Fachkunde im Strahlenschutz:

Die Fachkunde im Strahlenschutz wird von der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) als Voraussetzung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen gefordert. Sie setzt sich aus einer geeigneten Ausbildung für das jeweilige Fachgebiet, praktischer Erfahrung (= Sachkunde) und einer erfolgreichen Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs zusammen. Eine Aktualisierung der Fachkunde ist innerhalb von 5 Jahre gesetzlich vorgeschrieben um deren Gültigkeit zu erhalten.

Fachkunden können, basierend auf der entsprechenden Berufsausbildung, für den medizinischen oder technischen Bereich erworben werden:

  • Medizinischer Bereich 
    von Ärztinnen/Ärzten und Zahnärztinnen/Zahnärzten.
    Fachkundige Ärztinnen und Ärzte dürfen ionisierende Strahlung am Menschen eigenverantwortlich anwenden.
  • Physikalisch-technischer Bereich
    von Medizin-Physik-Experten/Expertinnen, Techniker/innen und MTRA.
    Personen mit physikalisch-technischer Fachkunde dürfen ionisierende Strahlung im technischen Bereich, beispielsweise bei Konstanzprüfungen, eigenverantwortlich anwenden. Eine Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen ist nur unter der Aufsicht und Verantwortung einer/s fachkundigen Ärztin/Arztes erlaubt.

 

Kenntnisse im Strahlenschutz:

Die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz müssen Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte besitzen, die (noch) keine Fachkunde im Strahlenschutz haben. Auch sonstiges medizinisches Personal, beispielsweise Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/ -pfleger, medizinische Fachangestellte usw., benötigen Kenntnisse im Strahlenschutz bei entsprechenden Tätigkeiten. Zum Erwerb von Kenntnissen im Strahlenschutz ist das erfolgreiche Absolvieren eines behördlich anerkannten Kenntniskurses erforderlich. Eine Aktualisierung der Kenntnisse innerhalb von 5 Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Gültigkeit zu erhalten.

  • Medizinischer Bereich: 
    Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte.
    Ärztinnen/Ärzte mit den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz dürfen ionisierende Strahlung am Menschen ausschließlich unter der stetigen Aufsicht und Verantwortung einer/s fachkundigen Ärztin/Arztes anwenden. Im Rahmen dieser beaufsichtigten Anwendung wird die Sachkunde erworben, die beim Erlangen der Fachkunde nachgewiesen werden muss.
  • Physikalisch-technischer Bereich: 
    Sonstiges medizinisches Personal mit Kenntnissen im Strahlenschutz darf ionisierende Strahlung am Menschen ausschließlich unter der stetigen Aufsicht und Verantwortung einer/s fachkundigen Ärztin/Arztes anwenden.

Aktualisierungskurse

Personenkreis

Personen mit Fachkunde oder Kenntnissen im Strahlenschutz (Röntgendiagnostik)

Teilnehmer
  • Ärzte/ Ärztinnen
  • Zahnärzte/ Zahnärztinnen

Personen die einen 90-Stunden-Kenntniskurs absolviert haben:

  • Medizinische Fachangestellte
  • Arzthelfer/innen
  • Altenpfleger/in
  • Assistenzpersonal (ATA, CTA, OTA, MFA,...)
  • Personen mit sonstiger medizinischer Ausbildung
  • Usw.
Beschreibung

8 Stunden (Block I): Röntgendiagnostik

  • Medizinische Fachangestellte mit Kenntnissen im Strahlenschutz sowie alle Personen, die eine Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung aktualisieren müssen oder wollen.
Kursinhalt
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Qualitätsanforderungen aus ärztlicher Sicht in der
  • Risikobetrachtung bei Anwendung ionisierender Strahlung
  • Optimierung des praktischen Strahlenschutzes
  • Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin
  • Qualitätsanforderungen in der Strahlentherapie
  • Erfolgskontrolle mit Abschlussdiskussion
Personenkreis

Personen mit Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz (Röntgendiagnostik sowie Strahlentherapie und/oder Nuklearmedizin)

Teilnehmer
  • Ärzte/ Ärztinnen
  • MTRA
  • Sonstiges Medizinisches Personal mit 40- oder 90-Stunden Kenntniskurs in den Fachgebieten Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin
Beschreibung
  • 12 Stunden (Block II): Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin
  • für Personen, nach § 82 Abs. 2 Nr. 4 SSV mit Kenntnissen im Strahlenschutz, Hilfskräfte, die vor dem 01.07.2002 Röntgenstrahlen am Menschen anwenden durften, sowie Personen nach § 24 Abs. 2 Nr. 4
  • der RÖV mit Kenntnissen im Strahlenschutz

oder

  • MTRA /MTA im Strahlenschutz sowie alle Personen, die eine Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung aktualisieren müssen
  • oder wollen.
Kursinhalte
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Qualitätsanforderungen aus ärztlicher Sicht in der
  • Risikobetrachtung bei Anwendung ionisierender Strahlung
  • Optimierung des praktischen Strahlenschutzes
  • Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin
  • Qualitätsanforderungen in der Strahlentherapie
  • Erfolgskontrolle mit Abschlussdiskussion
Personenkreis

Personen mit OP-Kenntnisse im Strahlenschutz, basierend auf einem 20-Stunden-Kenntniskurs.

Teilnehmer

Assistenz- (ATA, CTA, OTA, MFA,...) und OP-Personal, die einen 20-Stunden-Kenntniskurs im Starhlenschutz bzw. kleinen Röntgenkurs erfolgreich abgeschlossen haben.

Kursinhalte
  • Vorschriften
  • Gerätetechnik
  • Einstelltechnik
  • Erfolgskontrolle mit Abschlussdiskussion

Kenntnisskurse

Um als Person mit abgeschlossener medizinischer Ausbildung einfache Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung der / des unmittelbar anwesenden fachkundigen Ärztin / Arztes bedienen zu dürfen, sind nach §49 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV und Anlage 10 der Fachkunderichtlinie Kenntnisse im Strahlenschutz erforderlich. Dies gilt beispielsweise für medizinisches Assistenzpersonal im OP und in der Funktionsbereichen (z.B. ERCP etc.).

Personenkreis
  • OP- Personal
  • Medizinische Fachangestellte
  • Arzthelfer/in
  • Altenpfleger/in
  • Assistenzpersonal (ATA, CTA, OTA, MFA, ...)
  • Personen mit sonstiger medizinischen Ausbildung
Beschreibung

20 Std. Kenntniskurs ("Kleiner Röntgenschein")
( 10 Std. Theorie, 10 Std. Praktikum )
Personen die ausschließlich im OP- Bereich Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung des unmittelbar anwesenden Arztes bedienen oder einschalten.

Kursinhalte
  • Erzeugung und Eigenschaften von Röntgenstrahlung
  • Strahlenschutz des Personals und der Patienten
  • Einstelltechnik
  • Röntgenanatomie
  • Durchleuchtungseinrichtung
  • Organisation des Strahlenschutzes
  • Qualitätssicherung
  • Praktische Unterweisung und Übung
  • Erfolgskontrolle mit Abschlussdiskussion

Die technische Durchführung und Anfertigung diagnostischer Röntgenaufnahmen ist Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung erlaubt, wenn sie die erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz durch die Teilnahme an einem 90-Stunden-Kenntniskurs erworben haben ("Großer Röntgenschein")

Personenkreis
  • Medizinische Fachangestellte
  • Arzthelfer/in
  • Assistenzpersonal (ATA, CTA, OTA, MFA, ...)
  • Hebamme/Entbindungspfleger/in
  • Notfallsanitäter/in
  • Physiotherapeut/in
  • Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
  • Personen mit sonstiger medizinischer Ausbildung
Beschreibung
  • 90 Std. Kenntniskurs ("Großer Röntgenschein")
  • ( 30 Stunden Theorie und 60 Stunden Praktikum )
  • Pflegepersonal, Arzthelfer/ innen, medizinisch- technische Assistenten (Labor etc.) und Personen mit einer sonstigen abgeschlossenen medizinischen Ausbildung
  • Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik für Personen mit sonstiger abgeschlossener medizinischer Ausbildung
  • Dauer - 90 Stunden (davon 60 Stunden praktische Demonstrationen und Übungen; die praktischen
  • Übungen sind in Gruppen von 6 bis maximal 8 Teilnehmern durchzuführen)
  • Voraussetzung sind Grundkenntnisse in der Anatomie
Kursinhalte
Theoretischer Teil

Anatomie und Röntgenanatomie

  • Allgemeine Begriffe und Kennzeichnungen
  • Allgemeine Knochen- und Gelenklehre
  • Atemorgane
  • Herz und Blutkreislauf
  • Verdauungstrakt
  • Harntrakt und Geschlechtsorgane

Röntgenaufnahmetechnik

  • Erzeugung und Eigenschaften von Röntgenstrahlung
  • Ausbreitung und Wirkungen der Röntgenstrahlung
  • Dosisbegriffe und Dosimetrie
  • Röntgendiagnostische Untersuchungsmethoden und Untersuchungsgeräte einschließlich digitaler Bilderzeugung
  • Röntgenfilm und Filmverarbeitung
  • Belichtungstechnik
  • Bildgüte und Bildgütebewertung

Spezieller Strahlenschutz

  • Biologische Wirkungen von Röntgenstrahlen
  • Strahlenschutz der Beschäftigten
  • Strahlenschutz der Patienten
  • Rechtfertigende Indikation und Dosisminimierung
  • Referenzwerte und Arbeitsanweisungen
  • Strahlenschutzvorrichtungen und Strahlenschutzmittel
  • Röntgenuntersuchungen bei Schwangerschaft

Dokumentationspflichten

 

Praktischer Teil

Demonstrationen

  • Röntgenaufnahme- und Durchleuchtungseinrichtungen: Aufbau, Funktion, Strahlenschutzsituation
  • Filmentwicklung
  • Einsatz und Wirkung von Strahlenschutzmitteln
  • Typische Aufnahmefehler

Praktische Übungen der Kursteilnehmer zur Einstellung und Belichtung von Röntgenaufnahmen

  • Schädel-, Stamm- und Extremitätenskelett einschl. Spezialaufnahmen
  • Thorax
  • Abdomen
  • Röntgendiagnostik bei Kindern

Praktische Übungen der Kursteilnehmer zur Qualitätssicherung

  • Konstanzprüfung Direktradiographie
  • Konstanzprüfung Dokumentationseinrichtung

Hinweise zu den Kenntnisskursen

  •  MTRA benötigen keinen Kenntniskurs, da sie während ihrer Ausbildung die Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung erworben haben.
  • Teilnahmevoraussetzung ist eine abgeschlossene medizinische Ausbildung.
  • Die Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse muss regelmäßig innerhalb von 5 Jahren erfolgen.

weiteres Kursangebot

Notwendigkeit des Erwerbes der Zusatzfachkunde Interventionelle Radiologie

Ist die vorhandene Fachkunde Röntgen nach der alten Fachkunderichtlinie erworben worden, beinhaltet diese Fachkunde bereits den Bereich der Interventionellen Radiologie für das auf der Fachkundebescheinigung benannte Arbeitsgebiet.

Die Zusatzfachkunde Interventionelle Radiologie ist beim Erwerb der Fachkunde nach der neuen Fachkunderichtlinie nicht erhalten.

In diesem Fall muss, bei Bedarf, der Spezialkurs "Interventionelle Radiologie" erfolgreich absolviert und die Zusatzfachkunde für das entsprechende Anwendungsgebiet bei der Ärztekammer beantragt werden.

Im Allgemeinen gilt:

  • Wurde die Fachkundebescheinigung vor dem 01.03.2006 ausgestellt, ist auch hier die Zusatzfachkunde Interventionelle Radiologie für das aufgeführte Anwendungsgebiet enthalten.
  • Liegt der dokumentierte Beginn des Sachkundeerwerbs vor dem 01.03.2006, kann die Fachkunde nach der alten Richtlinie erworben werden, wodurch die Zusatzfachkunde Interventionelle Radiologie für das aufgeführte Anwendungsgebiet enthalten ist.
  • Liegt der Beginn des Sachkundeerwerbs nach dem 01.03.2006, ist zum Erwerb der Zusatzfachkunde Interventionelle Radiologie das erfolgreich absolvieren des Spezialkurses "Interventionelle Radiologie" zwingend erforderlich.

Die Anerkennung der Fachkunde Interventionelle Radiologie durch die Ärztekammer erfolgt nur, wenn zuvor der Grund- und Spezialkurs für Ärzte erfolgreich absolviert wurde.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Strahlenschutzbevollmächtigte des Universitätsklinikums

Tel.: 06841 / 16 22149

Information und Anmeldung zu Kursen im Strahlenschutz für Ärzte

Die Kurse sind vom Ministerium für Umwelt anerkannt und werden von der Ärztekammer
des Saarlandes mit Fortbildungspunkten zertifiziert.

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